Biomasseverordnung

Definition, zulässige Verfahren und Umweltanforderungen: die deutsche BiomasseV und die Rechtslage in der Schweiz.

Grosser Haufen Holzschnitzel unter blauem Himmel

Vorschriften in der Schweiz und in Deutschland

In der Schweiz gibt es keine Biomasseverordnung, wie man sie aus Deutschland kennt. Dort regelt die Biomasseverordnung (BiomasseV) im Zusammenspiel mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, welche Stoffe als Biomasse gelten, mit welchen technischen Verfahren Strom aus Biomasse erzeugt werden darf und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Die Verordnung beschreibt also präzise, welche Energieträger als Biomasse anerkannt sind, und schafft damit eine klare Grundlage für die Förderung.

Für die Biomasse in der Schweiz sind die entsprechenden Regeln auf mehrere Erlasse verteilt. Das Energiegesetz und die dazugehörigen Verordnungen regeln die Förderung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen. Die Luftreinhalte-Verordnung setzt Grenzwerte für Holzfeuerungen, die Abfallverordnung (VVEA) regelt den Umgang mit Bioabfällen, und für Kompost und Gärgut gelten das Düngerrecht sowie die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Für die Holznutzung im Wald ist das Waldgesetz massgebend.

Die Definition von Biomasse

Was ist Biomasse eigentlich? Das ist ganz klar geregelt. Laut der deutschen Biomasseverordnung handelt es sich um Energieträger aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen. Hinzu kommen Abfälle pflanzlicher und tierischer Herkunft, die in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft anfallen.

Auch Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von Bioenergie entstehen, werden wiederum als Biomasse gewertet. Treibsel, das bei der Gewässer- oder Uferpflege anfällt, gehören ebenfalls dazu. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So werden fossile Rohstoffe oder Torf nicht zur Biomasse gezählt. Gemischte Abfälle aus Siedlungen gehören ebenfalls nicht zur Biomasse.

Grüne Pflanzenblätter vor hellem Himmel Lagerhalle eines Pelletherstellers mit Förderanlagen und Holzpellets

Verfahren zur Stromerzeugung nach der Biomasseverordnung

Nicht nur die Biomasse Definition spielt eine entscheidende Rolle. Auch die technischen Verfahren, mit denen aus Biomasse Energie gewonnen wird, sind in der Biomasseverordnung aufgezählt. So zählen Feuerungsanlagen dazu, wenn diese mit Dampf- oder Gasanlagen kombiniert sind. Dasselbe gilt auch für Verbrennungsmotoren.

Für Energie aus Biomasse können auch Gasturbinen, Brennstoffzellen oder andere technische Verfahren genutzt werden. Dabei ist wichtig, dass der Klima- und Umweltschutz im Vordergrund steht. Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig. In beinahe allen Bereichen unseres täglichen Lebens kann Bioenergie zum Einsatz kommen und so einen klimaneutralen Beitrag leisten.

Umweltanforderungen nach der Biomasseverordnung

Die BiomasseV gibt aber nicht nur Auskunft, welche Rohstoffe genutzt und welche Technologien eingesetzt werden können. Sie verlangt auch, dass bei der Stromerzeugung aus Biomasse die geltenden Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit eingehalten werden, etwa beim Immissionsschutz und im Abfallrecht. Die zuständigen Behörden überwachen, ob die Anlagen diese Anforderungen erfüllen.

In puncto Bioenergie besitzt die Schweiz noch Potenzial, besonders beim Energieholz und bei Hofdünger, die nur teilweise genutzt werden. Ob eine eigene, zusammenfassende Regelung nach deutschem Vorbild den Ausbau beschleunigen würde, ist umstritten. Klar ist: Verlässliche Rahmenbedingungen und Förderprogramme erleichtern Investitionen in Biogasanlagen, Holzheizungen und Wärmeverbünde. Wie viel Energieholz der Wald nachhaltig liefern kann, lesen Sie im Beitrag Energieholz aus dem Schweizer Wald.

Lichter Mischwald mit hohen, schlanken Stämmen

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